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Informationen zur

Internationalen Gebrauchshundprüfung (IPO)

Im VDH hießen ähnliche Prüfungen erst Schutzhundprüfung (SchH),
dann Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)

Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Abteilungen: A, B, C.

Abt. A : Fährtenarbeit

Die Ausbildung in der Fährte verbindet Hundetraining mit der Natur. Hier wir die Nase des Tieres trainiert. Durch das legen der Fährte entsteht eine Veränderung der Bodenfauna / - flora. Nach erreichtem Lernziel wird der Hund in der Lage sein, vom Fährtenleger betretenen Boden von Unangetastetem zu unterscheiden. Er lernt den Fährtenverlauf selbstständig und ohne Hilfe des Hundeführers aus zu arbeiten. Je nach Prüfungssparte (IPO 1, 2 oder 3) werden zwei bis drei Gegenstände abgelegt, die der Hund seinem Hundeführer anzuzeigen hat.

Abt. B : Unterordnung

Die Unterordnung ist beiden Teampartnern schon aus der BH Prüfung bekannt. Der Hund soll sich freudig und aufmerksam seinem Hundeführer gegenüber zeigen und folgen. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen beginnen schon ab der 8 Lebenswoche zwischen Welpe und Hundebesitzer. Als Motivation werden immer gerne Futter und Spielzeuge genutzt.

Die Prüfungsordnung wird durch bestimmte Schwierigkeitsgrade, die sich ebenfalls nach der Prüfungssparte richten, anders gestaltet.

Z. B. durch Apportieren eines Holzes zu ebener Erde oder über Sprung- und Kletterwand. Stehübung oder Voraus senden sind ebenfalls Teil der IPO.

Abt. C : Schutzdienst

Die Abt. C stellt höchste Ansprüche an den Gehorsam des Hundes. In der Definition des Schutzdienstes spricht man von "Gehorsam unter trieblicher Belastung". In den Übungsstunden wird der vorhandene Beutetrieb des Tieres durch Lernspiele gefördert. Und das wird später auf den Schutzarm übertragen. Diese Ausbildung macht den meisten Hunden sehr viel Spaß.

Nach abgeschlossener Ausbildung wird der Hund, nach dem Vorbild der Polizeiarbeit, einen Scheintäter aufspüren, verbellen und an der Flucht

hindern. Auf das einmalige Hörzeichen "Aus" muss der Hund den Schutzärmel loslassen. Tut er das nicht, kann er keine Prüfung bestehen. Auch einige andere Gehorsamsübungen wie z. B. frei bei Fuß dem Hundeführer folgen oder angezeigte Verstecke umlaufen werden dem Hund abverlangt. Für den Hund ist und bleibt der Schutzdienst eine Art Beutespiel, bei dem man leider nicht immer das bekommt, was man haben möchte.